Allgemeine Geschäftsbedinungen

Buchung der Therapie

Die Kosten der Ausbildung werden vor Trainingsbeginn des Pferdes in unserem
Zentrum fällig. Bei Eingang des Betrages auf unserem Konto erhalten Sie eine
Bestätigung und Ihre Anmeldung ist damit verbindlich. Vor der Abreise der Thera-
pie-Pferde müssen alle restlichen Kosten komplett beglichen sein. Veränderungen
müssen schriftlich bekannt gegeben werden: Terminverschiebungen, Stornierungen
bei Ab- und Ummeldungen teilen Sie uns bitte schriftlich mit, ein Anruf alleine reicht
nicht! E-Mail unter info@arr.de.

Stornierungsgebühren

Falls eine Abmeldung unvermeidlich ist, fallen unabhängig vom Grund und Anlass
folgende Gebühren an:

  • bei Abmeldung 4 Wochen vor Kurs- oder Ausbildungsbeginn:
    10 % des Kurs- und Ausbildungsbetrag
  • bei Abmeldung ab der vierten Woche vor Kurs- oder Ausbildungsbeginn:
    50 % des Kurs- und Ausbildungsbetrag
  • bei Abmeldung in den letzten 7 Tagen vor Kursbeginn:
    der gesamte Kurs- und Ausbildungsbetrag

Die Stornierungsgebühren entfallen, wenn die angemeldete Person einen Ersatz-
teilnehmer vermittelt.
Eine Rückzahlung geleisteter Zahlungen ist nicht möglich. Es erfolgt eine Gutschrift
zur späteren Verrechnung.
Unterbringung der Gastpferde
Die Unterbringung der Gastpferde erfolgt auf unserer privaten Anlage. Es stehen
Boxen mit täglichem Weide-/ Paddockgang alleine oder in Gruppen sowie ein Of-
fenstall zur Verfügung. Bitte geben Sie entsprechende Präferenzen auf der Anmel-
dung an.

Transport

Bitte kündigen Sie uns rechtzeitig an, wie Sie Ihre Pferde transportieren, ob Sie
selbst fahren oder mit einem offiziellen Pferdetransporteur Ihre Tiere bringen las-
sen. Informieren Sie uns mindestens 12 Arbeitstage im Voraus, zu welcher Uhrzeit
Sie etwa eintreffen werden. Bitten Sie auch Ihren Transporteur, uns einen Zeitrah-
men für die Ankunft mitzuteilen. Montags keine Anreise möglich.

Gerichtstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Kleve, Deutschland.

Ausbildungsbedinungen

Der besondere Status des Zentrums für ARR bedingt ein spezielles Zusam-
menlegen von Tier und Mensch. Die Fähigkeit zu Toleranz und Akzeptanz
gegenüber Gästen und deren Pferden müssen als Grundbedingung unseres
Hauses angesehen werden.

  1. Das Pferd ist frei von ansteckenden Krankheiten (Pilz, Husten, Erkältung
    usw.) und kommt aus einem seuchenfreien Stall.
  2. Das Pferd ist gegen Tetanus geimpft.
  3. Das Pferd wurde innerhalb der letzten 4 Wochen vor Anreise entwurmt.
  4. Das Pferd hat einen gültigen Equidenpass, welcher im Zeitraum der Einstal-
    lung beim Zentrum für ARR hinterlegt wird.
  5. Mit Abschluss des Ausbildungsvertrages bemächtigt der Besitzer des Pferdes
    das Zentrum für ARR, bei Verdacht auf Erkrankung des Pferdes eine Blut-
    untersuchung (großes Blutbild) und eine Kotprobenbestimmung zu veranlas-
    sen sowie bei Erkrankung oder Kolik ohne Rücksprache mit dem Besitzer ei-
    nen Tierarzt zu konsultieren.
  6. Die Kosten für die jeweilige Behandlung oder für einen erforderlichen neuen
    oder Korrektur-Hufbeschlag trägt der Besitzer.
  7. Für das Pferd ist eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen wor-
    den, die ggf. vorzulegen ist.
  8. Strick, Stallhalfter, Putzzeug, Abschwitzdecke und Regendecke sind mit-
    zubringen. Sämtliches Zubehör muss mit dem Namen des Pferdes beschriftet
    sein.
  9. Das Zentrum für ARR behält sich in Ausnahmesituationen vor bei Nichtvor-
    handensein einer passenden Decke eine der Witterung entsprechende De-
    cke anzulegen, wofür eine wöchentliche Gebühr für Bereitstellung und
    Reinigung in Höhe von 25 EUR vor Abreise fällig wird.
  10. Das Zentrum für ARR übernimmt bei Verlust oder Beschädigung keine Haf-
    tung für Ausrüstungsgegenstände, Decken und sonstiges Zubehör.
  11. Während des Unterrichts ist das Tragen einer Reitkappe aus versicherungs-
    technischen Gründen Pflicht.
  12. Während des Unterrichts ist allgemeine, geeignete Reitbekleidung zu tragen.
  13. Wir versenden keine Videos der uns anvertrauten Pferde im Training. Der
    Besitzer hat jeder Zeit die Möglichkeit sich telefonisch über den Trainingszu-
    stand und -fortschritt seines Pferdes zu erkundigen, sowie innerhalb unserer
    Geschäftszeiten und nach Anmeldung sein Pferd zu besuchen.
  14. Foto- + Videoaufnahmen sind nur nach Absprache erlaubt.
  15. Der Pferdebesitzer erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
    an.